2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige und effektive Beteiligung und Einbindung der Öffentlichkeit ist ein zentrales Element für die Erstellung des zentralen bayerischen Lärmaktionsplanes. Zunächst geht es in der jetzt beginnenden ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung um die Abfrage der subjektiven Bewertung der Lärmbelastung.
Untenstehend finden Sie die Pressemitteilung.
Bayernweiter Lärmaktionsplan, 297 KB