Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie in den Aushängekästen.
Sie können die Vorschläge bis zum 03. April 2023 mit dem einheitlichen Bewerbungsformular schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Gemeinde Fuchsstadt, Kissinger Str. 27, 97727 Fuchsstadt
Das Formular finden Sie unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ oder auf der Homepage der Gemeinde Fuchsstadt unter www.fuchsstadt.de unter Aktuelles.
Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch gerne zur Verfügung.