Breitbandausbau in Fuchsstadt: BayGibitR – Breitband Förderverfahren

Die Gemeinde Fuchsstadt beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern

BayGibitR – Breitband Förderverfahren

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)

Die Gemeinde Fuchsstadt beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente

Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https//www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.

Förderschritt 9 – Projektbeschreibung

Die abschließende Projektbeschreibung finden Sie hier:

Projektbeschreibung (PDF)

Plan (PDF)

Förderschritt 8 – BayGibitR, Fördersteckbrief

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier:

Fördersteckbrief (PDF)

Karte zum Fördersteckbrief (PDF)

Förderschritt 7 - BayGibitR, Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur

Die Gemeinde Fuchsstadt bestätigt, dass keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Musterkooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen keine diesbezüglichen Änderungen ergeben. Aufgrund dessen konnte von der Vorlage des Vertragsentwurfs zwischen der Gemeinde Fuchsstadt und den Stadtwerken Hammelburg HAB-Net bei der BNetzA abgesehen werden.

Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen der Gemeinde Fuchsstadt und der Stadtwerke Hammelburg GmbH - Hab-Net wurde am 21.09.2022 unterzeichnet. 

Stellungnahme der Gemeinde Fuchsstadt

Förderschritt 6 - BayGibitR; Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der BayGibitR

Die Gemeinde Fuchsstadt hat den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung am 01.08.2022 gestellt.

Die Gemeinde Fuchsstadt hat mit Bescheid vom 31.08.2022 die Genehmigung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn erhalten.

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie vom 06.10.2022 ist am 10.10.2022 bei der Gemeinde Fuchsstadt eingegangen.

Förderschritt 5 - Ergebnis des Auswahlverfahrens:

Die Gemeinde Fuchsstadt hat im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen durchgeführt.

Bekanntmachtung Auswahlentscheidung

Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung - Achtung neue Frist: 25.02.2022 - 11 Uhr

Die Gemeinde Fuchsstadt führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzenn im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch. Die Gemeinde Fuchsstadt bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen Angebote bis zum 25.02.2022, 11 Uhr, einzureichen.

Bekanntmachung Auswahlverfahren einstufig

Karte Erschließungsgebiete

Verpflichtungserklärung Geodaten

Nutzungsbedingungen von Geodaten

Die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erfolgt erst nach Eingang der folgenden unterschriebenen Verpflichtungserklärung zur Verarbeitung von Geobasisdaten und Geodatendiensten:

Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung, Ergebnis

Die Gemeinde Fuchsstadt hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnisse Markterkundung

Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung, Bekanntmachung

Die Gemeinde Fuchsstadt veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung

Die Gemeinde bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 27.08.2021 an der Markterkundung zu beteiligen

Dokumente

Bekanntmachung zur Markterkundung

 Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet

Die Zusendung der Adresslisten (AL) an den Betreiber erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung

(siehe Förderschritt 1)

Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Fuchsstadt für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.

Nutzungsbedingungen Geodaten

Verpflichtungserklärung Geodaten

Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einen Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.

Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde/Stadt in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums www.schnelles-internet-in-bayern.de heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde/Stadt zu veröffentlichen.

Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde/Stadt veröffentlicht werden.

Kontakt

Geschäftsleitung
Herr Schubert Elmar
Marktstr. 17
97725 Elfershausen
09704/91 10-11
schubert@elfershausen.de
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